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Youngtimer Club Neuigkeiten

Der Bundesrat hat nun endgültig den Ausnahmen für Oldtimern mit H-Kennzeichen und Rotem 07-Kennzeichen zugestimmt.

Bereits im November 2007 wurde, - vor allem und nicht zuletzt aufgrund der intensiven Zusammenarbeit des DEUVET mit Politik und Verwaltung – eine solche Ausnahme beschlossen. Allerdings hatte dieser Beschluss einen Haken. Er begründete eine ausschließliche Ausnahme für Oldtimer mit einer deutschen H- bzw. 07-Zulassung.

Eine solche Ausnahme wäre auf EU-Ebene von Haltern ausländischer Oldtimer, die die gleichen Kriterien erfüllen, rechtlich angreifbar gewesen.

Daher wurde die Kennzeichnungsverordnung nochmals modifiziert und dem Bundesrat erneut zur Zustimmung vorgelegt. Nun können Halter von Oldtimern in anderen Staaten, soweit sie die gleichen Kriterien erfüllen, ebenfalls Fahrverbotszonen befahren. Dies betrifft Oldtimer aus EU-Staaten, Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Türkei. Oldtimer aus anderen Ländern unterfallen weiterhin den Fahrverboten.

Grundsätzlich gilt: Oldtimer mit H-Kennzeichen und Rotem 07-Kennzeichen können Umweltzonen befahren. Sie benötigen hierfür keine Plakette, da sie über das Kennzeichen eindeutig identifizierbar sind.

Quelle: Homepage des Deuvet

Bestandsschutz 07-Kennzeichen

Hamburg und München machen einen Rückzieher. Infos finden Sie auf der Seite des Deuvet.

07-Kennzeichen Gutachten

Hier die Vorschriften für die Zuteilung eines 07-Kennzeichen für die Stadt Duisburg:

Oldtimer sind Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Oldtimer, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, benötigen hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung, wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichen führen. Es muss lediglich ein Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung vorliegen ( Achtung! Hier der § 23:§ 23 Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer

1 Zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer im Sinne des § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs erforderlich. 2Die Begutachtung ist nach einer im Verkehrsblatt nach Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie durchzuführen und das Gutachten nach einem in der Richtlinie festgelegten Muster auszufertigen. 3Im Rahmen der Begutachtung ist auch eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 durchzuführen, es sei denn, dass mit der Begutachtung gleichzeitig ein Gutachten nach § 21 erstellt wird.). Dies gilt auch für Probefahrten und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge. § 31 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bleibt unberührt. Das Oldtimerkennzeichen besteht aus dem Unterscheidungszeichen für die Stadt Duisburg (DU) und einer Erkennungsnummer, wobei diese, entgegen den "normalen" Kennzeichen, nur aus Zahlen besteht und mit "07" beginnt.

Umweltzonen - Feinstaub - Fahrverbot

Umweltzonen werden kommen, so viel ist allen klar. Wo? Wird die Bezirksregierung Düsseldorf ende Februar entscheiden ......

Wer darf nicht fahren? Schaut nach: www.gtü.de

Was sollen wir tun? Als Clubchefin werde ich einen Brief an den Bürgermeister der Stadt Duisburg schreiben, welcher später auf der Homepage veröffentlicht wird.

Was tun wenn mein Auto kein Plakette bekommt? Das Auto nachrüsten, sollte dies nicht möglich sein, sich dies bescheinigen lassen, dann eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dazu ein Auszug von der Stadt Duisburg Homepage:

Gibt es Ausnahmen für Taxis, Anwohner oder Gewerbetreibende?

Für Taxis hat der Gesetzgeber derzeit keine Ausnahme vorgesehen. Um allerdings auf nicht vorhersehbare Härtefälle angemessen reagieren zu können, kann die Behörde den Verkehr zu und von bestimmten Einrichtungen zulassen, wenn dies:

* im öffentlichen Interesse liegt (Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern und Dienstleistungen)

* überwiegende und unaufschiebbare Interessen Einzelner erfordern (Aufrechterhaltung von Fertigungs- und Produktionsprozessen)

Zur Vermeidung unbilliger Härte für Anwohner und Gewerbetreibende ist nach Einführung einer Umweltzone in Duisburg (diskutiert wird ein Inkrafttreten am 01.10.2008) eine sechsmonatige Übergangszeit geplant. Nach der Übergangszeit können Betroffene eine befristete Ausnahmegenehmigung beantragen. Genaueres ist noch nicht bekannt, wird aber rechtzeitig bekannt gegeben.

Hier noch interessanter Link: www.halt-umweltzone.de

Neuigkeiten zu diesem Thema regelmäßig bei den Stammtisch Treffen.

Das Ordnungsamt „blitzt"

Die Stadt Duisburg hat zwei Radarwagen angeschafft. Das städtische Ordnungsamt darf jetzt blitzen. In Duisburg gibt es ca. 400 Messpunkte, an denen kontrolliert werden darf. Dort werden die Radarwagen eingesetzt. Ordnungsamtmitarbeiter dürfen im gegensatz zur Polizei die geblitzten Fahrzeuge nicht anhalten; die Betroffenen erhalten die Knolle per Post nach Hause.

Also nicht wundern!

 

  

YoungtimerClub Duisburg    info@youngtimerclub-duisburg.de